Krüger Online Marketing GmbH
Nordstraße 81, 41352 Korschenbroich
1. Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Leistungen der Krüger Online Marketing GmbH (Auftragnehmer) ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zu.
- Individuelle Abreden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Beratungsleistungen für dessen Online-Shop in den Bereichen Suchmaschinen- und Conversion-Rate-Optimierung. Die Beratung umfasst eine Analyse des Shops, die Präsentation von empfohlenen Maßnahmen sowie Hilfestellung bei der Umsetzung. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt durch den Auftraggeber selbst.
- Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung besteht das Ziel von empfohlenen Maßnahmen in dem Erreichen einer höheren Platzierung in den Ergebnislisten der Suchmaschine Google für bestimmte Suchanfragen. Die Platzierung in Ergebnislisten hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die Google für relevant erachtet. Die Faktoren werden teilweise öffentlich von Google bekanntgegeben, jedoch ist die Gewichtung der einzelnen Faktoren in dem von Google verwendeten Algorithmus geheim. Zum anderen hängt die Platzierung von einen dynamischen Wettbewerbsumfeld ab. Aus diesen Gründen führen die von dem Auftragnehmer empfohlenen Maßnahmen nicht zwingend zu einer bestimmten Platzierung bei bestimmten Suchanfragen.
- Im Rahmen der Conversion-Rate-Optimierung werden Maßnahmen empfohlen, die nach der eigenen Erfahrung des Auftragnehmers zu einer Steigerung von Kaufabschlüssen führen. Die Conversion-Rate eines Online-Shops beruht auf einer Vielzahl von Faktoren, sodass die Umsetzung einzelner Maßnahmen nicht zwingend zu einer Steigerung der gesamten Conversion-Rate führen muss.
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB und schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht eine bestimmte Platzierung in Ergebnislisten oder die Steigerung der Conversion-Rate.
- Der Auftragnehmer bietet keine Rechtsberatung an und prüft nicht die Einhaltung der Google-Richtlinien oder der gesetzlichen Pflichten von Shop-Betreibern bei der Umsetzung von Maßnahmen.
3. Vertragsschluss
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Erstgespräche kostenfrei und begründen keine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abschluss eines Vertrages. Gegenstand von kostenlosen Erstgesprächen sind Inhalt, Aufwand, Zeit und Kosten eines Beratungsprojekts.
- Sofern der Auftraggeber ein verbindliches Angebot wünscht, übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot, welches der Auftraggeber innerhalb der im Angebot bezeichneten Frist annehmen kann. Ist keine Annahmefrist im Angebot enthalten, beträgt diese 12 Wochen.
- Verträge werden in Textform (E-Mail) geschlossen. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt werden.
4. Auftragsdurchführung
- Nach Vertragsschluss wird der Auftragnehmer im Hinblick auf den Beratungsgegenstand eine Analyse des Online-Shops durchführen. Die Analyse erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer verwendeten Kriterienkatalogs.
- Die Darstellung der Kriterien erfolgt auf der Grundlage der gleichen Strukturelemente (URL, Screenshot, Problem und Lösung). Das Ergebnis wird in einem Dokument zusammengefasst und dem Auftraggeber im PDF-Format per E-Mail übermittelt.
- Nach Übermittlung des Dokuments hat der Auftraggeber die Wahl, die empfohlenen Maßnahmen zunächst mit dem Auftragnehmer zu besprechen oder sofort mit der Umsetzung zu beginnen und Detailfragen während der Umsetzung zu besprechen.
- Besprechungen werden ausschließlich telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt. Der Angebotspreis beinhaltet einen Zeitrahmen für Besprechungen von bis zu drei Zeitstunden. Bei einem weiteren Bedarf des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Leistungserbringung nach eigener Wahl eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
5. Vergütung
- Die geschuldete Vergütung entspricht dem Angebotspreis (Festpreis), sofern dem Angebot keine unverbindliche Kostenschätzung zugrunde gelegt wurde.
- Die Vergütung wird in einer Summe 14 Tage nach Zugang einer Rechnung und Erhalt des Analysedokuments zur Zahlung fällig.
- Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug, so behält der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (§ 615 BGB). Nutzt der Auftraggeber sein Zeitkontingent für die Besprechung nicht innerhalb des Projektzeitraums – spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Übermittlung der Analyse – so verfällt dieses ersatzlos.
6. Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an der Analyse ein.
7. Referenznennung
- Der Auftragnehmer ist nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers berechtigt, diesen einschließlich seines Logos als Referenz zu benennen.
- Während eines Projekts bzw. innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung eines Projekts erzielte Steigerungen von Platzierungen oder Umsätzen dürfen von dem Auftragnehmer in anonymisierter Form für sein Marketing verwendet werden.
8. Haftung
- Beratungsleistungen werden auf der Grundlage persönlichen Wissens des Auftragnehmers erbracht. Der Auftragnehmer hat keine Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung) hinsichtlich der Beratungsleistungen, es sei denn, diese sind nachweislich falsch oder unbrauchbar.
- Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei der Umsetzung von Maßnahmen selbst verantwortlich.
- Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus. Die Haftung des Auftraggebers ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für Personenschäden und grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden. Eine Haftung des Auftragnehmers für eine leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
- Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Auftraggebers mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Auftraggebers darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, den Auftragnehmer auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Auftragnehmer weder kannte noch kennen musste, oder dass der Auftraggeber es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
9. Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 18.08.2022